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Importfahrzeug-Richtlinie

  

Die Importfahrzeug-Richtlinie

Diese Richtlinie wurde im Dezember 1998 im Verkehrsblatt bekannt gemacht und ist seither bundesweit anzuwenden. Sie ist mit maßgeblich für die Vorgehensweise des Sachverständigen bei der Begutachtung Ihres Importfahrzeuges! In vielen wichtigen Punkten galten jedoch schon vorher entsprechende Vorschriften.

Wenn der Sachverständige von TÜV SÜD eine Begutachtung eines importierten Fahrzeugs nach § 21 (Vollgutachten) vornimmt, stellt er nicht nur die technischen Mängel, sofern vorhanden, fest, sondern überprüft auch die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften in Deutschland.

Welche Vorschriften sind das, in welchen Fällen kann ein Fahrzeugteil oder ein technischer Tatbestand durch Etwa-Wirkung oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung "abgesegnet" werden?

Die Importfahrzeug-Richtlinlie macht dazu genaue Vorgaben. In der folgenden, etwas verkürzten und vereinfachten Zusammenfassung ersehen Sie, nach welchen Kriterien Ihr Fahrzeug überprüft wird und welche Umbaumaßnahmen und Prüfungen wirklich erforderlich sind. Länderspezifisch sind vereinzelte Abweichungen möglich, die jedoch mit der Zeit immer mehr verschwinden werden.

Fahrzeugteil Umrüstung/
Etwa-Wirkung/
Ausnahme- genehmigung
Hinweise/
Bemerkungen
Scheiben Etwa-Wirkung möglich "DOT"-Kennzeichnung genügt
Anhängekupplung US-Version unzulässig Kugeldurchmesser falsch
Scheinwerfer
(Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer
nur mit europ. Prüfzeichen Lichttechn. Gutachten möglich für einzelnen Scheinwerfer, aber teuer
Begrenzungsleuchten/ Standlicht Etwa-Wirkung möglich Farbe muss weiß sein!
Rückfahrscheinwerfer Etwa-Wirkung möglich ab Erstzulassung 01.01.1987 erforderlich
Schlussleuchten Etwa-Wirkung möglich getrennt absichern
Bremsleuchten Etwa-Wirkung möglich nicht kombiniert mit rotem Blinker
Rückstrahler umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten nur Farbe rot möglich
Nebelschlussleuchte Etwa-Wirkung möglich oder nachrüsten ab Erstzulassung 01.01.1991 erforderlich
Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original    
Glühlampen Etwa-Wirkung möglich, wenn mit US-Prüfzeichen versehen Auflage: 2 Ersatzlampen mitführen
Kennzeichenbe- leuchtung Etwa-Wirkung möglich  
Sicherheitsgurte Etwa-Wirkung möglich US-Standard erfüllt
Reserverad außen   doppelte Absicherung vorsehen
Bremsanlage Ausnahmegeneh- migung erforderlich ab Erstzulassung 01.01.1991 ab Erstzulassung 01.01.1991 muss zusätzlich eine Bremsprüfung nach VdTÜV-Merkblatt durchgeführt werden
Abschlepphaken vorne nachrüsten, hinten nur bei angegebener Anhängelast ab Erstzulassung 01.01.1974
Abgasverhalten nach StVZO bzw. EG nachzuweisen Ausnahmegeneh- migung nur bei Umzugsgut möglich
Leuchtweiten- regulierung Ausnahmegeneh- migung möglich, ab Erstzulassung 01.01.1990 keine Nachrüstung nötig
Warnblinkanlage muss immer vorhanden sein  
Tachometer Skalierung in km/h bis VMAX erforderlich umrüsten oder dauerhafte Markierungen, z.B. 30/50/80/100/130...
Wegstreckenzähler Ausnahmegeneh- migung erforderlich, falls in Meilen angezeigt keine Umrüstung erforderlich
Fabrikschild/
Typschild
erforderlich Anbringung
vo. re. a. Rahmen
Fahrzeug- Identifikations- Nummer nachträglich vo. re. a. Rahmen einschlagen, falls nicht ab Werk eingeprägt nach Absprache
mit dem Sachverständigen des TÜV
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)Nachzuweisen für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.2002An Technische Dienste wenden



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