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Importfahrzeug Zulassung

  

Umzug oder Schnäppchen - der Import hat seine eigenen Gesetze

Reimporte, EU-Neuwagen oder US-Cars. Nur drei Schlagworte, die seit Jahren die Runde machen. Bis zu 30 Prozent Ersparnisse sind möglich, wenn Sie die Spielregeln beachten. Spielregeln, die natürlich auch gelten, wenn Sie umzugsbedingt Ihr Auto aus einem anderen Land importieren. Denn grundsätzlich sind sämtliche Fahrzeuge den Vorschriften der Länder angepasst, in denen sie verkauft werden. Und diese Regelungen weichen mitunter stark von den deutschen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab – insbesondere, wenn Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Das gilt übrigens nicht für Fahrzeuge mit EWG-Übereinstimmungserklärung, dem so genannten COC-Papier (Certificate of Conformity).

Der sichere Weg zum Kennzeichen

Für die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Importfahrzeuge gemäß §8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind einige Nachweise, Unterlagen, Bescheinigungen und vieles mehr erforderlich. Um nicht vergebens in der Zulassungsstelle warten zu müssen, sollten Sie sich vorab umfassend über die Anforderungen an eine Zulassung von Importfahrzeugen informieren.

Auf den folgenden Seiten haben die Experten von TÜV SÜD die wichtigsten Informationen und Tipps übersichtlich für Sie zusammengestellt.


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