Vorab informieren
Die Zulassung: Was, wann, wie
Auto, Motorrad oder Lastwagen - bevor Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, müssen Sie es bei der für Ihren Landkreis zuständigen Zulassungsstelle anmelden. Welche Dokumente Sie dafür im Einzelfall benötigen, haben wir Ihnen hier zusammengetragen. Grundsätzlich gilt: Seit dem 1. August 2005 darf ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, sofern am Lastschrifteinzugsverfahren für das Finanzamt teilgenommen wird. Eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz-Steuer) ist somit für jedes Fahrzeug, welches zugelassen werden soll, Voraussetzung. Ferner wird seit 1. Januar 2006 eine Zulassung von Kfz-Steuerrückständen abhängig gemacht. Sofern ein Kfz-Steuerrückstand besteht, wird eine Fahrzeugzulassung abgelehnt.
Eine Zulassung - drei verschiedene Voraussetzungen
Anmelden: Ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes muss bei der jeweiligen Zulassungsstelle des Wohnortes angemeldet werden. Wenn Sie einen Gebrauchtwagen anmelden wollen, sollten Sie zusätzlich den Kaufvertrag bei sich haben, da einige Ämter diesen verlangen. Darüberhinaus benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis/Datenbestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II
- Nachweis der EG-Typgenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC bzw. Einzelgutachten
- Versicherungsbestätigung (bisher so genannte Versicherungsdoppelkarte)
- gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt (wg. Kfz-Steuer, kann vor Ort erstellt werden)
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Ummelden: Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt. Zusätzlich zu den gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung, müssen Sie Ihre alten Nummernschilder mitnehmen. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Landkreises umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Für die Ummeldung bei Zuzug aus einem anderen Landkreis benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis / bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bei stillgelegtem Fahrzeug mit Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (bisher so genannte Versicherungsdoppelkarte)
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- gültiger TÜV-Nachweis (Prüfbericht und AU-Nachweis)
- AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung)
- gültiger Personalausweis / Reisepass; falls die Anschrift nicht oder nicht richtig eingetragen ist, zusätzlich eine Meldebescheinigung
- bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)
- Einzugsermächtigung für das Finanzamt (Kfz.-Steuer, kann vor Ort erstellt werden)
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Abmelden: Wenn Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen oder verschrotten lassen, müssen Sie es außer Betrieb setzen. Eine Außerbetriebsetzung über einen längeren Zeitraum ist auch möglich. Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Zulassungsstelle dabei haben:
- Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Kfz-Kennzeichen
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Verwertungsnachweis für M1/N1 Fahrzeuge (nur bei Verschrottung)






