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Ärztliches Gutachten bei Drogenauffälligkeit

  

Ein solches Gutachten wird dann angeordnet, wenn die Verkehrsbehörde überprüfen will, ob Ihre Fahreignung durch Drogenkonsum in Frage stellt wird. Die Gutachter an unseren Service-Centern sind für diese Fragestellungen qualifiziert. Sie wissen auch, mit welchen Mitteln Sie gegebenenfalls einen falschen Verdacht ausräumen können.

In Verbindung mit diesem Gutachten müssen mindestens zwei unauffällige Drogenscreenings in einem Zeitraum von 3 Monaten vorgelegt werden. Wir übernehmen hier die gesamte Abwicklung, erläutern Ihnen genau die Bedingungen und bestellen Sie kurzfristig zu den Urinkontrollen ein.

Sollte Einnahme harter Drogen oder regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegen, ist die Eignung in der Regel nicht mehr gegeben. Dennoch sind wir auch dann mit unserer Weisheit nicht am Ende: denn unsere Ärzte können Ihnen helfen, etwas zu unternehmen, um wieder an den Führerschein zu gelangen.

Informationen zu unseren Angeboten, Terminen und den Kosten erhalten Sie direkt von einem unserer Service-Center . Rufen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihre Fragen gerne.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de