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Punkterabatt

  

Das Punktsystem sieht die Möglichkeit des Punkterabatts vor, wenn der Verkehrsteilnehmer an verkehrspädagogischen oder verkehrspsychologischen Maßnahmen teilnimmt.

Im Einzelnen:

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ergibt bei einem Punktestand von

- nicht mehr als 8 Punkten:                   4 Punkte Abzug
- 9-13 Punkten:                                     2 Punkte Abzug

Die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung ergibt

- vor Erreichen von 18 Punkten:          2 Punkte Abzug

Achtung!
Beide Maßnahmen führen nur jeweils einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug. 


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