Fahrzeug
Was muss daran verändert werden?
Anhand Ihrer Fahrprobe und Ihrer Gutachten legen unsere technischen Sachverständigen fest, welche Veränderungen Sie an Ihrem Fahrzeug vornehmen müssen.
Dazu können gehören:
- Handbedienung von Bremse/Kupplung/Gas
- Lenkhilfen
- besondere Sitze/Kopfstützen/Gurte
- Rollstuhl-Einstiegs- und Verladehilfen
Das gilt auch, wenn sich Ihre Behinderung verändert und Ihr Fahrzeug entsprechend angepasst werden muss.
Bevor Sie ein neues Auto kaufen oder Ihr altes umrüsten, sollten Sie sich erkundigen, ob Sie Zuschüsse beantragen können. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen Berufsgenossenschaft, Arbeits-, Landeswohlfahrts- oder Sozialamt Ihre Kosten. Zum Beispiel, wenn Sie berufstätig sind.
Ähnliches gilt, wenn Sie einen Elektro-Rollstuhl fahren möchten.
Standardumrüstungen
Im Folgenden haben wir Beispiele für Standard-Umrüstungen bei bestimmten, häufig vorkommenden Behinderungen für Sie zusammengestellt.
Einschränkung der unteren Gliedmaßen
- Verlegen des Gaspedals von rechts nach links
- Handhebel rechts und links von der Lenksäule für Betriebsbremse und Gas (Gas-Drehgriff, Ziehgas, Gasring)
Muskeldystrophie
- Automatik-Getriebe, verstärkte Servolenkung (1oN-Lenkung)
- Joystick-Lenkung
- Fußlenkung
- Handbremshebel für die Feststellbremse
- Motorradschaltereinheit (mit Drehknopf) für die Betätigung der Primärfunktionen wie Hupe, (Warn-)Blinker, Auf-/Abblendlicht oder Scheibenwischer
- Pedalverlängerungen
Querschnittslähmung
- Orthopädische Sitze, elektrische Sitzverstellung
- Hosenträger-Sicherheitsgurt
- Aufstehhilfe (Fahrzeugsitz kann elektrisch hochgefahren werden und ausschwenken)
- Rollstuhlverladeeinrichtung (kleiner Kran, Dachlifter,Teleskop-Greifarm)
- Rollstuhllifte und Rampen
- zusätzliche Blinker am Dachende bei Pannen






