Altersgrenze & Bedingungen
Neues Recht: Befristete Gültigkeitsdauer
Das neue Führerscheinrecht sieht nur noch für die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Für die anderen Klassen gibt es verschiedene Regelungen.
Für die Führerscheine der Klasse D, D1, DE oder D1E (Omnibus) gelten folgende Regelungen:
- Ihre Fahrerlaubnis wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
- Eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr ist Ihnen nur möglich, wenn Sie zusätzlich die Eignung nach den Anforderungen der Anlage 5 FeV nachweisen.

