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Altersgrenze & Bedingungen

  

Neues Recht: Befristete Gültigkeitsdauer

Das neue Führerscheinrecht sieht nur noch für die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, B, BE, L, M, S und T eine unbefristete Gültigkeitsdauer vor. Für die anderen Klassen gibt es verschiedene Regelungen.

Für die Taxi-Fahrerlaubnis gelten folgende Bestimmungen:

  • Ihre Fahrerlaubnis wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie können Sie um jeweils fünf Jahre verlängern, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
  • Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr erhalten Sie nur, wenn Sie zusätzlich Ihre Eignung nach den Anforderungen der Anlage 5 FeV nachweisen. .

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