Das psychologische Gespräch bei der MPU
Das persönliche Gespräch mit dem Psychologen steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Sie sollten sich klar machen, dass dabei keine juristischen Schuldfragen geklärt werden, also müssen Sie sich auch nicht rechtfertigen. Vielmehr möchte der Gutachter in Erfahrung bringen, wie gut Sie sich mit Ihrer Verkehrsauffälligkeit und deren persönlichen Ursachen auseinander gesetzt haben und welche Konsequenzen Sie daraus gezogen haben.
Wir können es nicht oft genug betonen: Versuchen Sie auf gar keinen Fall, sich mit schön gefärbten oder erfundenen Geschichten in ein bestimmtes Licht zu rücken. Das haben Sie überhaupt nicht nötig, und das geht auch meistens gründlich schief. Denken Sie auch immer daran, dass es überhaupt nicht nötig ist, sich gewählt auszudrücken oder bestimmte Formulierungen zu sagen. Im Gegenteil: sprechen Sie in Ihrer eigenen Sprache ehrlich über das, was Sie bewegt. Ihre Glaubwürdigkeit spielt eine wichtige Rolle. Und vertrauen darauf, dass unsere Gutachter mit ihrer Neutralität und Professionalität Ihnen dabei helfen, alles "rüber zu bringen".
Teile des psychologischen Gespräches:
Exploration/Lebenslaufdaten
Zu Beginn macht sich der Gutachter ein Bild über Ihre Person (Beruf, Familienstand, Hobbys) und momentane Lebensituation
Deliktgeschichte
Hier geht es darum was alles konkret im Verkehr passiert ist und was die Begleitumstände dazu waren.
Deliktvorgeschichte/ Deliktursachen/Veränderungen
Hier geht es dann nicht mehr nur um die konkreten Vorfälle im Verkehr selber, sondern die weitergehenden Begelitumstände, die dann zu den Aufälligkeiten/ zu der Auffälligkeit geführt haben und was Sie verändert haben, um in Zukunft Auffälligkeiten zu vermeiden. Dass umfasst z.B.:
- Alkohol/Drogenvorgeschichte
- Veränderungen
- Stabilität der Veränderung
Vorläufige Ergebnismitteilung
Am Ende des Gespräches fasst der Gutachter noch einmal seinen Endruck zusammen und gibt Ihnen eine "Sachstandsmitteilung". D.h. wenn er bereits aufgrund des Gesprächs zu einem Ergebinis gekommen ist, wird Ihnen dies mittgeteilt. Sollten sich jedoch aufgrund austehender Befunde (z.B. Blutwerte, Drogenscreening) weitere/andere Hinweise ergeben, kann sich dadurch das Gutachtenergebnis aber noch ändern.
Gesprächsdauer
Hier gibt es keine festen Regeln, ausser dass der Gutachter sich soviel Zeit für Sie nimmt wie notwendig ist, um sich ein ausreichendes Bild von Ihnen zu machen. Dass ist in aller Regel nicht unter 30 Minuten möglich. Es gibt jedoch nach oben hin keine vorgeschriebenen Maximalzeiten, die ein Gutachter nicht überschreiten darf.
Wollen Sie sich einen Eindruck verschaffen, wie das psychologische Gespräch ablaufen kann? MPU im Film.






