Bauen&Wohnen – Ausgabe 04/2009
Bauen&Wohnen – Ausgabe 04/2009
Jetzt ist Hochsaison für die Heizungen. Bei der Wartung auf keinen Fall sorglos mit Trinkwasser hantieren, so der Hinweis von TÜV SÜD. Denn das kann letztlich den Heizkessel ruinieren. Weiteres Thema in dieser Winterausgabe von Bauen&Wohnen: Wie kommen Bodenbeläge im Freien gut durch die kalten Wochen des Jahres? Woran Hausbesitzer sonst noch denken sollten, zeigt eine kurze Checkliste für den Winter. Und schließlich geht es noch um das richtige Planen von Treppen für den Innenbereich.
Die Themen
- Trinkwasser kann Heizkessel ruinieren
- So kommen Bodenbeläge im Freien gut über den Winter
- Die Ganzjahres-Checkliste für Hausbesitzer – Teil 4
- Schritt für Schritt zur richtigen Treppe
Trinkwasser kann Heizkessel ruinieren
Wasser ist nicht gleich Wasser. Richtig wichtig wird diese Tatsache, wenn es um das Nachfüllen von Wasser in die Heizung geht. Hantiert man sorglos mit Trinkwasser, kann dies im Extremfall den Kessel ruinieren. Hintergründe und Hinweise für die Praxis dazu von den Fachleuten von TÜV SÜD.
Das Material: Bei der Herstellung von Heizungssystemen kommen immer hochwertigere Werkstoffe und in immer geringerer Materialstärke zum Einsatz. Wird für das Nachfüllen der Heizung dann Trinkwasser mit hohem Kalkanteil verwendet, können durch die Ablagerungen an exponierten – von der Flamme berührten – Bauteilen in den Wärmeerzeugern so hohe Wärmespannungen auftreten, dass sich Risse bilden. Mögliche Folge: Der Kessel wird undicht. Die Gefahr besteht bei allen Heizungssystemen der Niedrigenergiebauweise, die mit oder nach Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 installiert wurden: Öl- oder Gaskessel, Brennwerttechnik oder konventionelle Feuerung, von Heizwasser durchflossene Wärmepumpen aller Art oder sogar Plattenwärmetauscher. Ebenfalls eine ungute Kombination: Wasser mit zu hohem Natriumgehalt und Wärmetauscher aus Aluminium oder Alu-Legierungen. Hier greift das Wasser das Material womöglich auch chemisch an.
Die Wasserqualität: Als Regel der Technik gilt die VDI 2035 „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen“. Sie greift zunächst für Heizungsanlagen mit einer Leistung über 50 kW. Viele Hersteller geben aber auch für Systeme mit geringerer Leistung eine Wassergüte nach VDI 2035 als Betriebsbedingung vor oder formulieren sogar noch schärfere Bedingungen. Ist Wasser in die Heizung nachzufüllen, empfiehlt sich also in jedem Fall auch die Lektüre der Betriebs- und Bedienungsanleitung und eine entsprechende Abstimmung mit der Wartungsfirma.
Der Wasserbedarf: Wasser muss bei Druckmangel in der Heizanlage nachgefüllt werden. Der Druckmangel wird in der Regel über einen Manometer angezeigt. Nach Aussage von TÜV SÜD verliert die Heizanlage in einem Einfamilienhaus bei normalem Betrieb durch Verdunstung an Dichtungen und Verschraubungen etwa ein bis zwei Liter Heizwasser pro Jahr. Fehlt mehr Wasser, hat dies meist eine technische Ursache – beispielsweise eine undichte Rohrverbindung. Um die beschriebenen Probleme beim Nachfüllen mit zu hartem Wasser zu vermeiden, sollte ein Fachmann bei der jährlichen Wartung neben dem Systemdruck auch die Heizwassergüte prüfen. Nach der Prüfung der Anlage auf Dichtheit sollten geeignetes Wasser (VDI 2035!) und gegebenenfalls chemische Behandlungsstoffe nachgefüllt werden. Um Korrosion vorzubeugen, sollte das Heizungswasser immer im stark alkalischen Bereich mit einem ph-Wert über 8,5 liegen und möglichst wenig Kalk enthalten. Zum Vergleich: Trinkwasser ist neutral mit einem ph-Wert um 7 und enthält durchschnittlich 0,2 Gramm Kalk je Liter.
So kommen Bodenbeläge im Freien gut über den Winter
Nässe in Form von Regen, Eis und Schnee sowie Kälte können Bodenbelägen im Freien erheblich zusetzen. Was bei Betonplatten, Natursteinen oder Fliesen auf Balkon oder Terrasse zu beachten und zu tun ist, schildern die Experten von TÜV SÜD.
Gefährliche Körner: Eis und Schnee auf Außentreppe, Balkon oder Terrasse sollte man nicht mit Streusalz zu Leibe rücken. Das Salz schädigt womöglich die Materialien und kann zudem die Optik ruinieren. Und Salz kann auch Korrosion an Stahl- und Stahlbetonteilen verursachen bzw. beschleunigen.
Harmlose Decke: Eine geschlossene Schneedecke halten Beton, Pflaster, Naturstein und Fliesen im Normallfall aus. Allerdings ist darauf zu achten, dass sich an der Balkon- oder Terrassentür kein Wasserstau bildet, so der Hinweis von TÜV SÜD.
Lästiger Schmutz: Wenn der Wasserablauf von Terrasse oder Balkon über Fugen und/oder einen Ablauf geregelt ist, dann sollte man darauf achten, dass Schmutz oder Moos keinen Wasserstau verursachen. Im Extremfall kann das Wasser sonst in die Wohnung drücken. Sind Naturstein oder Betonplatten auf ein Splittbett aufgebracht, dann etwa alle fünf Jahre überprüfen (lassen), ob der Untergrund noch intakt ist – oder durch Staub oder Blumenerde in seiner Funktion beeinträchtigt wird. Nimmt der Splitt kaum mehr Wasser auf, kann sich bei Starkregen ein Rückstau ergeben. Außerdem: Bei Terrasse oder Balkon mit geschlossener Brüstung muss die Verschmutzung / Verstopfung von Abläufen und Notüberläufen verhindert werden.
Problematische Nässe: Sind Fliesen auf einem Estrich verklebt, kann zu viel Nässe problematisch sein. Wenn zu viel Flüssigkeit an den Estrich gelangt, droht ein Frostaufbruch.
Die Ganzjahres-Checkliste für Hausbesitzer – Teil 4
Eis, Schnee, Kälte: Worauf rund ums Haus jetzt zu achten ist, haben die Fachleute von TÜV SÜD in einer kurzen Checkliste für Hausbesitzer zusammen gestellt.
Wasser im Freien: Sind alle Wasserleitungen frostsicher gemacht? Dann kann der Winter so richtig kommen!
Dächer: Sind Haus- und Garagendach sowie der Balkon der Schneelast gewachsen? Die für die Region berechnete Schneelast kann man beim Planer / Architekten des eigenen Hauses oder beim Bauamt erfragen. Ebenfalls wichtig: Balkon und Terrasse sollten regelmäßig vom Schnee befreit werden, damit die Nässe nicht durch die (Balkon-)Türe drückt.
Dachunterseite: An der Unterseite des Hausdaches bilden sich Eiszapfen? Dies könnte ein Hinweis auf bauphysikalische Mängel sein. Im Zweifelsfall sollte man eine Fachfirma zu Rate ziehen und das Dach überprüfen lassen.
Raumklima: Richtiges Heizen und Lüften ist von entscheidender Bedeutung für ein gutes Raumklima. Das beste Mittel gegen Schimmelgefahr ist Trockenheit, und diese wird durch sinnvolles Lüften erreicht. Durch Stoßlüften wird die Luft in kürzester Zeit ausgetauscht, ohne dass Mauerbereiche auskühlen können. Um die Luftfeuchtigkeit stets unter Kontrolle zu haben, ist die Anschaffung eines Hygrometers sinnvoll. Faustregel: In Neubauten sollte die Luftfeuchtigkeit nicht über 50 Prozent liegen. Bei bestehenden Gebäuden kann es dann problematisch werden, wenn die Fenster gegen luftdichte Modelle ausgetauscht wurden. Bei Minustemperaturen draußen sollte die Luftfeuchtigkeit nicht über 45 Prozent liegen, weil sonst an baulichen Schwachstellen – so genannten Kältebrücken – Schimmel droht.
Schritt für Schritt zur richtigen Treppe
Treppen sind nicht nur zweckmäßig, sie prägen auch den Stil einer Wohnung. Damit Treppen im Haus langfristig Freude machen, müssen sie sicher und robust sein. TÜV SÜD gibt Tipps zur Planung.
Der Typ: Eine Wendel- oder Spindeltreppe ist platzsparend und deshalb für den nachträglichen Einbau – etwa im Zuge eines Dachausbaus – besonders gut geeignet. Eine klassische Vollholztreppe, die an der Wand entlang führt, gibt älteren Leuten mehr Sicherheit bei der Benutzung. Die Senioren haben so die Möglichkeit, sich zusätzlich an der Wand abzustützen.
Die Breite: Eine ausreichend breite Treppe ist nicht nur bequem, sondern schafft auch praktische Transportwege. Wie breit die Treppe mindestens sein muss, ist nach DIN 18065 zu bestimmen. Das Minimum liegt – je nach baulichen Rahmenbedingungen – bei 80 oder 100 Zentimetern.
Die Stufenhöhe: Für den sicheren Tritt ist das Steigungsverhältnis sehr wichtig – also das Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe. Die Bautechnik-Experten von TÜV SÜD empfehlen ein Verhältnis von 17 zu 29 Zentimetern. Daraus ergibt sich je nach Geschosshöhe die Anzahl der Stufen. Alle Stufen müssen denselben Abstand zueinander haben. Daran ist vor allem zu denken, wenn es um den Bodenbelag – beispielsweise Fliesen oder Parkett – oberhalb und unterhalb der Treppe geht.
Das Geländer: Geht es um die Kindersicherheit einer Treppe, kommt das Geländer ins Spiel. Mindestens 90 Zentimeter muss ein Treppengeländer laut Bauvorschriften hoch sein – und der Abstand zwischen den einzelnen, vertikal verlaufenden Streben oder Stützen darf nicht mehr als zwölf Zentimeter betragen, damit Kinder nicht durchrutschen können. Innerhalb einer Wohnung sind auch horizontale Geländerstäbe erlaubt, die Kinder allerdings zum Klettern verleiten können und ein nicht unwesentliches Risiko darstellen. Darüber muss sich der Bauherr bei der Entscheidung über die Treppengestaltung bewusst sein. In keinem Fall verwendet werden sollten bei der Konstruktion scharfkantige Eisen- oder Stahlteile.
Der Handlauf: Möglichst an beiden Seiten der Treppe angebracht, bekommen Kinder und Senioren durch den Handlauf zusätzliche Sicherheit. Die Mindestbreite der Treppe muss zwischen den Handläufen erfüllt sein. Die Neuauflage der DIN 18065 (derzeit im Entwurf vorliegend) äußert sich im Detail zu Handläufen. Einfach beim Fachmann danach fragen, so der Hinweis von TÜV SÜD.
Kontakt: Dr. Thomas Oberst



