Neue Maschinenrichtlinie
| Die neue Maschinenrichtlinie ist da – Reagieren Sie jetzt!
Seit dem 29. Dezember 2009 gilt die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verbindlich – ohne Übergangsfrist. Sind Sie bereit? |
Die Richtlinie gilt für:
- Maschinen und Kombinationen von Maschinen
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen
Kontaktieren Sie unsere Experten. Machen Sie sich fit für die neue Maschinenrichtlinie. Wir unterstützen Sie bei der sicheren Vermarktung Ihrer Maschinen in Europa, bei dem sicheren Betrieb Ihrer Maschinen/Anlagen oder wenn Sie Maschinen und Anlagen für den eigenen Gebrauch herstellen. Selbstverständlich stehen wir darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit TÜV SÜD als Partner erhalten Sie eine Beratung, die Ihnen bei der Entwicklung praxisorientierter Lösungen hilft. Wir begleiten Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Von der Idee über die Entwicklung bis hin zur Markteinführung und dem Betrieb sind wir für Sie da.
Um weitere Informationen zu erhalten, klicken Sie auf den für Sie passenden Begriff:
Maschinen
- Be- und Verarbeitungsmaschinen, wie Werkzeugmaschinen, Kunststoff- und Gummimaschinen, Abfüllmaschinen, Verpackungsmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, Textilmaschinen , Bau- und Baustoffmaschinen, Sondermaschinen, Nahrungsmittelmaschinen, Druck-und Papiermaschinen
- Pressen
- Automatisierungssysteme
- Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen
- Roboter für industrielle Anwendungen
- Verkettete Maschinen
Komplexe Maschinenkombinationen und Anlagen
Aufzüge und Fahrtreppen
- Spezialmaschinen wie Pistenraupen
- Großmaschinen wie Baumaschinen und Mobilkräne
- Produktions-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen
- Kraftwerke wie GuD, Wasserkraft, Biomasse u.a.
- u.v.m.


