Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich
| PräqualifizierungsverfahrenNeue Rechtsgrundlage für Leistungserbringer im HilfsmittelbereichMit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz genannt, wurde die bislang gültige, durch die jeweilige Ausbildung der Leistungserbringer bedingte Zulassung zur Patientenversorgung, abgeschafft. An ihre Stelle tritt das Präqualifizierungsverfahren, erarbeitet vom GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Leistungserbringerverbänden. |
Das Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich
Unter Präqualifizierung versteht man die vorwettbewerbliche Eignungsprüfung, bei der potenzielle Leistungserbringer nach speziellen Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweist.
Seit dem 1. Juli 2010 dürfen Leistungserbringer Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen nach §127 SGB V abgeben.
Dabei können nur solche Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkassen sein, welche die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
Die Krankenkassen müssen dabei sicherstellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen jedoch ohne weitere Prüfung von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ausgehen, wenn der Leistungserbringer eine Bestätigung einer geeigneten Stelle (z. B. TÜV SÜD Product Service GmbH) über seine Qualifizierung vorlegt.
Das heißt, der Leistungserbringer kann die Erfüllung der Kriterien mittels einer Präqualifizierung nachweisen. Dieses Verfahren baut überflüssigen bürokratischen Aufwand bei Krankenkassen und Leistungserbringern ab, der durch die sonst immer wiederkehrenden Überprüfungen der Eignung der Vertragspartner vor jedem Vertragsabschluss entstehen würde.
TÜV SÜD Product Service GmbH hat den Antrag auf Benennung als Präqualifizierungsstelle beim GKV-Spitzenverband gestellt, damit wir auch weiterhin unseren Kunden einen umfassenden Service anbieten können.
Die Anträge auf Präqualifizierung der Leistungserbringer können direkt bei TÜV SÜD Product Service GmbH gestellt werden. Die Antragsformulare, Checklisten, Preislisten usw. stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.
- Antrag zur Präqualifizierung [ PDF 107 kB ]
Anforderungen [ PDF 26 kB ]
Kriterienkatalog [ PDF 234 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Bandagen [ PDF 20 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Hörgeräteakustik [ PDF 21 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Lagerungshilfen [ PDF 21 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Orthesen [ PDF 24 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Prothesen [ PDF 22 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Schuhe [ PDF 20 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Sehhilfen [ PDF 20 kB ]
Betriebsbegehungsbogen Sitzhilfen [ PDF 18 kB ]
Detailiertere Informationen zum Thema Präqualifizierung finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

