CE-Kennzeichnung

  
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Der „Reisepass“ für Ihre Produkte: Die europaweite CE-Kennzeichnung.

 

Eine Vielzahl von Produkten, Maschinen und Anlagen, die in der Europäischen Gemeinschaft vermarktet werden sollen, muss den CE-Richtlinien entsprechen.

 

CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft) und stellt die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen europäischen Richtlinien dar.

Das 1995 eingeführte CE-Zeichen ist quasi der sicherheitstechnische „Reisepass“ für Produkte und Maschinen, denn Waren mit dieser Kennzeichnung dürfen in allen Ländern der EU betrieben und vermarktet werden.

Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?

Zunächst einmal gilt: Der Hersteller ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist. Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen  Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten bestellen, der in seinem Auftrag handelt.

In der Regel erklärt der Hersteller beziehungsweise der Importeur oder Inverkehrbringer mit der CE-Kennzeichnung in Eigenverantwortung, dass seine Maschine der jeweiligen Richtlinie entspricht – und dokumentiert dies mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung.

Wann muss ich als Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer eine CE-Kennzeichnung anbringen?

Für Sie als Hersteller, Importeur oder Inverkehr bringer ist eine CE-Kennzeichnung nötig, um Ihre Produkte in der EU anbieten zu können. Sie sind für die normenkonforme Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinien verantwortlich. Die Übereinstimmung mit den relevanten EU-Richtlinien muss vom Hersteller oder Inverkehrbringer durch Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt dokumentiert werden.

Erbringen Sie als Hersteller oder Importeur die entsprechenden Nachweise nicht, so kann Ihnen das Inverkehrbringen Ihrer Produkte durch die Marktaufsichtsbehörde untersagt werden.

Die CE-Kennzeichnung als Chance für Wettbewerbsvorteile

An sich dient die CE-Kennzeichnung allein dem freien Warenverkehr in Europa und der Einhaltung einheitlicher Sicherheitsstandards. Doch auch wenn die CE-Kennzeichnung Pflicht ist, können Sie Ihr Unternehmen und Ihre Maschinen im Rahmen der CE-Kennzeichnung profilieren. So wird die CE-Kennzeichnung zur Chance, Ihre Sicherheitsstandards auch Ihren Kunden gegenüber darzustellen.

TÜV SÜD Product Service – Ihr erfahrener Partner in allen Fragen der CE-Kennzeichnung

Unsere Experten unterstützen und begleiten Sie gerne während des gesamten Prozesses zur Erlangung der CE-Konformität für Produkte/Maschinen/Anlagen:

  • Normenrecherche und Interpretation von Normen
  • Risikobeurteilung und konstruktionsbegleitende Unterstützung bei der Auslegung von Sicherheitsstrukturen
  • Maschinenprüfung mit technischem Bericht
  • Schulung der involvierten Mitarbeiter
  • TÜV SÜD-Zertifikat „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen)


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de