Neue Maschinenrichtlinie

  

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Die neue Maschinenrichtlinie – Reagieren Sie jetzt!

 

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 17. Mai 2006 unterzeichnet und am 09. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 157) veröffentlicht.

 

Seit dem 29. Dezember 2009 gilt die Richtlinie verbindlich – ohne Übergangsfrist. Sie müssen sich also auf die Richtlinie einstellen, damit Sie Ihre Maschinen in Europa auf den Markt bringen können.

 

Fällt ihr Produkt unter die neue Richtlinie? Welche Maschinen sind davon überhaupt betroffen?

Die Richtlinie gilt für folgende Produkte:

  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Unvollständige Maschinen

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Produkt unter die Richtlinie fällt? Die TÜV SÜD Experten beraten Sie gern, unterstützen Sie bei Konformitätsbewertungsverfahren, Risikobeurteilungen und stehen Ihnen bei Zulassungsverfahren zur Seite.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre, die Sie sich kostenfrei downloaden können.

Benötigen Sie noch mehr Informationen? Gerne beantworten unsere Branchenexperten alle Ihre Fragen.


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de