Prüfungen Softwarequalität

  

Prüfungen zur Softwarequalität

Wir prüfen Ihr Softwareprodukt (Internet, Client, Server, SaaS, ...)  auf erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen zur Funktionalität, zur Usability und zur Datensicherheit. Die Grundlagen unserer Prüfungen stellen die gesetzlichen Vorschriften und die Vorgaben aus den relevanten anerkannten Standards dar.

 

Prüfungsgrundlagen

  1. Funktionalitäts-Prüfung: Es werden die Anforderungen der ISO 25051: "Software-Engineering – Softwareproduktbewertung – Qualitätsanforderungen an kommerzielle serienmäßig produzierte Softwareprodukte (COTS) und Prüfanweisungen" angewendet.
  2. Usability-Prüfung: Für die Prüfung in ergonomischer Hinsicht wird die DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion - Teil 110: "Grundsätze der Dialoggestaltung" zu Grunde gelegt.
  3. Datensicherheits-Prüfung: Es werden die gesetzlichen Anforderungen (Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz), die BSI-Empfehlung von Standardsicherheitsmaßnahmen (IT-Grundschutz) sowie in der Praxis gängige Standards zu Grunde gelegt.

Funktionalität

Soweit anwendbar und relevant wird insbesondere die ISO 25051: "Software-Engineering – Softwareproduktbewertung – Qualitätsanforderungen an kommerzielle serienmäßig produzierte Softwareprodukte (COTS) und Prüfanweisungen" - herangezogen. Dabei werden die folgenden Qualitätsmerkmale betrachtet:

  • Korrektheit der Funktionen
  • Konsistenz Zuverlässigkeit und Robustheit
  • Dokumentation (Vollständigkeit, Korrektheit und Konsistenz)

Usability

Grundlage für Usability-Prüfungen ist die Normenreihe DIN/ EN/ ISO 9241 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten" - insbesondere Teil 110 „Grundsätze der Dialoggestaltung". Es werden die folgenden Qualitätsmerkmale betrachtet:

  • Aufgabenangemessenheit
  • Selbstbeschreibungsfähigkeit
  • Lernförderlichkeit
  • Steuerbarkeit
  • Erwartungskonformität
  • Fehlertoleranz
  • Individualisierbarkeit
  • Effektivität, Effizienz Zufriedenstellung der Benutzer

Datensicherheit

Prüfungsgrundlage für den Aspekt der Datensicherheit sind unter anderem die gesetzlichen Anforderungen (Bundesdatenschutzgesetz BDSG, Telemediengesetz), die BSI-Empfehlung von Standardsicherheitsmaßnahmen (IT-Grundschutz) sowie der in der gängigen Praxis anerkannte Stand der Technik.

Weitere Grundlagen

Eine weitere Grundlage bilden die Dokumente aus dem Entwicklungsprozess zur Software (Spezifikation, Test, Qualitätssicherung) sowie die Produktbeschreibung und die Benutzerdokumentation. Die Anforderungen an die Prozesse und die Dokumente ergeben sich sinngemäß aus den grundlegenden Anforderungen zum Qualitätsmanagement. Ergänzend sind fachliche Anforderungen und die anerkannte Praxis aus dem jeweiligen Anwendungsbereich zu berücksichtigen.

Das TÜV SÜD Software-Prüfzeichen als Marketinginstrument

Nutzen Sie das TÜV SÜD Software-Prüfzeichen auch in Ihrer Werbung. Denn so signalisieren Sie Ihren Geschäftspartnern, dass Ihre Software zuverlässig funktioniert, ergonomisch ist und die Daten sicher verarbeitet werden. 

Benötigen Sie weitere Informationen? Gerne beantworten wir all Ihre Fragen. Bitte wenden Sie sich an die rechts oben genannte Telefonnummer oder nutzen Sie direkt unser Kontaktformular.

 


an den Seitenanfang  |  Seite weiterempfehlen

Kontakt


Sprechen Sie persönlich mit unseren Experten!

T 089 5008 4500

Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de