AZWV - Anerkennungs- und Zulassungverordnung Weiterbildung
AZWV (Anerkennungs- und Zulassungverordnung Weiterbildung)- Qualitätsmanagement in der beruflichen Weiterbildung
Die Maßnahme- und Trägerzulassung erfolgte bisher ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit. Mit der Reform der Sozialgesetzordnung erfolgte die Verlagerung der Zulassung auf externe Fachkundige Stellen (FKS). Wir sind seit dem 3.11.05 als FKS durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt. Ab dem 01.01.06 sind alle Bildungsträger, die Maßnahmen nach SGB III (§ 84 und 85) in Deutschland durchführen wollen, dazu verpflichtet sich zertifizieren zu lassen.
Ausbildung, die mehr Wert hat
Wer als Bildungsträger mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten und Bildungsgutscheine einlösen möchte, muss seine Ausbildungsqualität prüfen lassen: mit einer Zulassung nach Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV). Diese Maßnahme hat das Ziel, den Bildungsbereich durch ein Mehr an Wettbewerb, Qualität und Transparenz zu verbessern.
Sicherheit - weil es um Menschen geht
Eine Zulassung nach AZWV ist ein Gütesiegel, auf das heute kein Bildungsträger mehr verzichten sollte. Wie jede andere berufliche Weiterbildungsmaßnahme können auch Fahrschulkurse nach AZWV zugelassen werden. Dies betrifft im besonderen die Führerscheinklassen C, CE und D als auch Themen aus dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
"TÜV SÜD geprüfte Qualität" - die beste Werbung für Ihre Fahrschule
Eine Zulassung nach AZWV ist ein wertvolles Aushängeschild für Ihre Fahrschule: Es zeigt, dass Sie in allen Bereichen auf Qualität und Sicherheit achten. Wir stellen Ihnen nach erfolgreicher Zulassung Aufkleber zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie die Zulassung in allen Werbematerialien als Kennzeichen Ihres Erfolgs für alle sichtbar einsetzen. |
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