Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung
Was bedeutet "Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung"
Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz?
Oftmals ist eine Auslagerung einzelner Geschäftsbereiche oder Prozesse an Dienstleister notwendig. Um den Dienstleistern die Erbringung ihrer Leistungen zu ermöglichen, ist i. d. R. auch eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Dienstleister erforderlich. Dies können z.B. personenbezogene Daten Ihrer Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter sein.
In den meisten Fällen liegen dann Auftragsdatenverarbeitungen gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz vor, Beispiele hierfür sind unter anderem
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Sie haben Fragen zum Thema Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz? Sie wollen klären, ob Auftragsdatenverarbeitung in Ihrem Unternehmen stattfindet und welche Anforderungen damit an Sie als Auftraggeber gestellt werden?
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