Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung

  

Was bedeutet "Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung"

 

Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz?

Oftmals ist eine Auslagerung einzelner Geschäfts­bereiche oder Prozesse an Dienstleister notwendig. Um den Dienstleistern die Er­bringung ihrer Leistungen zu ermöglichen, ist i. d. R. auch eine Übermittlung per­sonen­­bezogener Daten an die Dienstleister erforder­lich. Dies können z.B. personen­be­zogene Daten Ihrer Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter sein.

In den meisten Fällen liegen dann Auftragsdaten­verarbeitungen gemäß §11 Bundesdaten­schutz­ge­setz vor, Beispiele hierfür sind unter anderem

 

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  1. Betreuung Ihrer Kunden durch ein externes Callcenter
  2. Werbungsversand durch einen Marketing­dienstleister
  3. Externe Personaldatenverarbeitung
  4. Fernwartung Ihrer EDV-Anlagen oder IT

Gerne übernehmen wir für Sie im Rahmen unserer TÜV SÜD -Leistung "Geprüfte Auftragsdatenverarbeitung"  die Prüfung Ihrer Auftragnehmner in Sachen Auftagsdatenverarbeitung. Sie wollen mehr dazu wissen? Klicken Sie bitte hier

Sie haben Fragen zum Thema Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz? Sie wollen klären, ob Auftragsdatenverarbeitung in Ihrem Unternehmen stattfindet und welche Anforderungen damit an Sie als Auftraggeber gestellt werden?

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