Das prüfen wir für Sie
Insbesondere die regelmäßige Überwachung Ihrer Auftragnehmer bei Auftragsdatenverarbeitung gemäß §11 Bundesdatenschutzgesetz bedarf kompetenter und qualifizierter Ressourcen in Ihrem Unternehmen und stellt wiederkehrend hohe Anforderungen an Ihre Organisation. Die Datenschutzspezialisten des TÜV SÜD führen für Sie die Überprüfungen Ihrer Auftragnehmer entsprechend §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Hierzu werden bei Ihren Auftragnehmern im Rahmen von Audits vor Ort unten stehende Aspekte des Datenschutzes mittels Erhebung repräsentativer Stichproben geprüft:
Das prüfen wir für Sie: | |
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Zum Abschluss der Überprüfung Ihrer Auftragnehmer erhalten Sie jeweils einen Bericht über die Ergebnisse des Audits vor Ort. Dieser kann zur Dokumentation der Überprüfung Ihrer Auftragnehmer entsprechend §11 Abs. 2 BDSG von Ihnen verwendet werden.
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