
| Untersuchung von Wasser aus Warmwasserkreisläufen auf Legionellen
Gemäß § 3 Absatz 2 Nr. c TrinkwV 2001 sind Hausinstallationen Wasserversorgungsanlagen im Sinne der Verordnung, sofern aus diesen Wasser für den menschlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt wird. Damit unterliegen diese Anlagen auf Basis des § 18 Satz 1 TrinkwV der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Insbesondere Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Gaststätten und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen werden in der Verordnung ausdrücklich genannt. Unabhängig von dieser Listung ist u. E. jeder Betreiber einer Hausinstallation verantwortlich für Schäden, die durch den Gebrauch des Wassers Anderen zugefügt werden. Insbesondere empfehlenswert erscheint deshalb im Rahmen der Sorgfaltspflicht die regelmäßige Untersuchung von Warmwasser aus Warmwasserkreisläufen auf Legionellen auch ohne amtliche Veranlassung. LSG-ELAB bietet in Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen ein vom TÜV SÜD in seiner Wirksamkeit geprüftes und patentiertes technisches Konzept zur Beherrschung von Legionellen in Warmwasserkreisläufen an, mit dem gleichzeitig auch die Energiekosten (Warmwasserbereitung) wesentlich reduziert werden können. |