TÜV SÜD Pluspunkt

Sperrfristverkürzung - Bremen

In Bremen geht das Verfahren ausschließlich über die Gerichte. Der Antrag auf Sperrfristverkürzung ist bei dem Amtsgericht zu stellen, das auch das Urteil oder den Strafbefehl ausgestellt hat. Der Antrag kann formlos sein, muss aber unterschrieben sein und begründet werden. Der Begründung sollte der Richter entnehmen können, warum er beim Antragsteller von der einmal verhängten Sperrfrist absehen und diese jetzt schon aufheben soll.

Wenn Sie bereits vor der Verurteilung eine Maßnahme in Anspruch nehmen, kann sich dies auch direkt positiv auf das Strafmaß und die Sperrfristdauer auswirken.

Die Voraussetzungen für das Erreichen der Verkürzung können entscheidend verbessert werden, wenn man an einer spezifischen verkehrspsychologischen Nachschulung teilnimmt. Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH bietet mit dem Modell MAINZ 77 einen anerkannten Kurs an. Dort setzen sich die Teilnehmer mit den Ursachen der Verkehrsauffälligkeit, also z. B. der Alkoholfahrt, auseinander und lernen, Ihr Verhalten zu ändern.

Erfahrungsgemäß legen Richter besonderen Wert darauf, dass der Erfolg dieser Maßnahme nach der Teilnahme bestätigt wird. Hier sind die Mitarbeiter der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH als erfahrene Verkehrspsychologen gefragt. Wenden Sie sich für nähere Informationen über Maßnahmen, die einem Antrag auf Sperrfristverkürzung vorausgehen sollen, an unsere  Infohotline. Wir  geben Ihnen gerne weitere Auskünfte:

Tel.: 0800 3 57 57 57, Mo-Fr. 8:00-20:00 Uhr, für Sie kostenfrei!


 


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