Sperrfristverkürzung - Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz geht das Verfahren ausschließlich über die Staatsanwaltschaft. Der Antrag auf Sperrfristverkürzung ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Der Antrag kann formlos sein, muss aber selbstverständlich unterschrieben und begründet werden. Der Begründung sollte entnommen werden können, warum beim Antragsteller von der einmal verhängten Sperrfrist absehen und diese jetzt schon aufheben soll.
Die Voraussetzungen für das Erreichen der Verkürzung können entscheidend verbessert werden, wenn man an einer spezifischen verkehrspsychologischen Nachschulung teilnimmt.
Erfahrungsgemäß wird besonderer Wert darauf gelegt, dass der Erfolg dieser Maßnahme nach der Teilnahme bestätigt wird. Hier sind die Mitarbeiter der TÜV Pluspunkt GmbH als erfahrene Verkehrspsychologen gefragt. Wenden Sie sich für nähere Informationen über Maßnahmen, die einem Antrag auf Sperrfristverkürzung vorausgehen sollen, an unser Service-Center der TÜV Pluspunkt GmbH in Kaiserslautern und Trier.







