CE-Kennzeichnung
Bitte beachten Sie, dass
... seit dem 16. Juni 1998 neue Sportboote in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie der "Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote", geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG vom 16.Juni 2003 (ABI. EU Nr. L214 S.18) entsprechen.
Diese Boote müssen die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung tragen, es muss eine schriftliche Konformitätserklärung und ein in der jeweiligen Landessprache verständliches Handbuch für das Sportboot vorliegen.



