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CE-Kennzeichnung

  

Bitte beachten Sie, dass

... seit dem 16. Juni 1998 neue Sport­boote in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie der "Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sport­boote", geändert durch die Richtlinie 2003/44/EG vom 16.Juni 2003 (ABI. EU Nr. L214 S.18) entsprechen.

Diese Boote müssen die vorgeschriebene CE-Kennzeich­nung tragen, es muss eine schriftliche Konformitätserklä­rung und ein in der jeweiligen Landessprache verständliches Handbuch für das Sportboot vorliegen.

Boote mit anerkannter CE-Kennzeichnung sind von den spe­ziellen technischen Anforderungen der Bayerischen Schiff­fahrtsordnung ausgenommen.


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Kontakt


Christian Zauner

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Untersuchungsstelle für Wasserfahrzeuge

T 089 5791-1131

Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de