Leichtflüssigkeitsabscheider

  

Generalinspektion nach DIN 1999-100
Kostenreduzierung durch intelligentes Prüfmanagement

Für den Betrieb von Leichtflüssigkeitsabscheidern ist seit Oktober 2003 die Neufassung der DIN 1999-100 in Verbindung mit der DIN EN 858-1 und der DIN EN 858-2 anzuwenden. Neben der monatlich zu erfolgenden Eigenkontrolle und der halbjährlichen Wartung durch eine Sachkundige Person nach DIN 1999-100 bringt vor allem die zusätzliche Generalinspektion der Anlage – vor Inbetriebnahme und spätestens wiederkehrend alle fünf Jahre – für den Betreiber erhebliche Kosten mit sich.

TÜV SÜD bietet neben den bekannten Sach- und Fachkundelehrgängen auch die erforderliche Generalinspektion mit Funktions- und Dichtheitsprüfung in Kombination an:

  • Zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen werden damit vermieden.
  • Der Einsatz unseres eigens dafür entwickelten und zertifizierten Messgeräts mit hoher Sensitivität führt zu deutlich geringeren Prüfzeiten und einer damit verbundenen zusätzlichen Kostenersparnis.
  • Alle Messergebnisse werden elektronisch erfasst und grafisch in Form eines Messprotokolls ausgegeben.

Für die Zusammenarbeit mit TÜV SÜD sprechen gute Argumente:
  • Intelligentes Prüfmanagement mit TÜV SÜD ermöglicht Ihnen den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Anlage. Sie entscheiden sich für einen kostengünstigen Partner.
  • Sie erhalten Rechtsicherheit.
  • Sie haben Planungssicherheit.
  • Sie bauen auf Fachkompetenz.
  • Sie verfügen über eine belastbare Dokumentation und verlässliche Informationen.
  • Die erstklassige Reputation der Marke TÜV SÜD sichert Ihnen darüber hinaus die hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.

TÜV SÜD Industrie Service ist für Europa anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle.

Die Prüfung, die neben der DIN 1999 auch VAwS-Belange abdeckt, umfasst alle in DIN 1999-100 geforderten Punkte, u.a.:

    • Die Komplettentleerung der Anlage.
    • Die Überprüfung des baulichen Zustands und der Dichtheit.
    • Die Überprüfung der Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage hinsichtlich Abwasseranfall.
    • Die Überprüfung der Tarierung des selbsttätigen Abschlusses.
    • Die Kontrolle auf Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Unterlagen und Zulassungen (Genehmigungen, Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen)
    • Die Kontrolle betriebseigener Aufzeichnungen (Betriebstagebuch)


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Kostenlose Service-Hotline: 0800 - 888 4444E-Mail: info@tuev-sued.de