Abgasmessgeräte
zur Messung von Verbrennungsparametern in Heizungsanlagen
Der Nachweis der Anforderungen der Normenreihe EN 50 379 ersetzt derzeit nicht die in Deutschland für Messungen nach der 1. Verordnung zum Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) geforderte Zertifizierung der Abgasmessgeräte durch das Umweltbundesamt auf der Basis nationaler Richtlinien.
| TÜV SÜD bietet Ihnen die Prüfung von Abgasmessgeräten auf der Basis der Normenreihe DIN EN 50379 |
Messgeräte, die sowohl den Anforderungen der DIN EN 50 379 1 und DIN EN 50 379 2 als auch den Anforderungen an eine werkseigene Produktionskontrolle bei der Herstellung genügen, können als Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen eine Zertifizierung zur Führung des TÜV-Qualitätszeichens erhalten. Die werkseigene Produktionskontrolle wird dabei jährlich in einer Kontrollprüfung von TÜV SÜD überwacht.
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