Achtung Betreiber: Seit März gilt die neue Feststellanlagen-DIN
Achtung Betreiber: Seit März gilt die neue Feststellanlagen-DIN
Bei einem Feuerausbruch geht die meiste Gefahr für den Menschen nicht von den Flammen, sondern vom Rauch aus. Denn die hochgiftigen Schwaden dringen in Augen und Lunge und erschweren so die Flucht sowie die Arbeit der Rettungskräfte. Die Feststellanlage (FSA) sorgt dafür, dass sich der Rauch im Gebäude nicht ausbreitet und gehört damit zu den wichtigsten Brandschutztechniken. Um den Zustand vieler Anlagen war es bis dato nicht gut bestellt. Das soll sich mit der neuen DIN 14677 ändern. Betreiber müssen jetzt aktiv werden und ihre Mitarbeiter ausbilden lassen.
Seit wenigen Wochen gilt die DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse. Nach Meinung der Brandschutzexperten war die Norm dringend nötig, denn der technische Zustand dieser wichtigen Brandschutzeinrichtung lässt oftmals zu wünschen übrig: Geschätzte 70 Prozent der FSA wurden bisher keiner regelmäßigen Inspektion, Wartung und Instandsetzung unterzogen.
Die neue Norm schreibt jetzt vor, dass vierteljährlich eine Funktionsprüfung durch eine eingewiesene Person oder eine Fachkraft für FSA vorzunehmen ist. Art und Umfang der Prüfung sowie die erforderliche Kompetenz richten sich dabei nach der jeweiligen Bauart der FSA. Die jährliche Wartung jedoch darf künftig nur noch von einer sogenannten „Fachkraft für Festellanlagen“ durchgeführt werden. Konnte bislang jeder ohne Nachweis als Fachmann für FSA auftreten, muss die Fachkraft jetzt über einen Kompetenznachweis verfügen, indem sie an einer entsprechenden Schulung mit Prüfung teilgenommen hat.
Die ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen darf die Instandhaltungsmaßnahmen kostengünstig im Unternehmen selbst durchführen. Der Betreiber kann die Instandhaltung aber auch von einem Dienstleister vornehmen lassen. Hier gibt die neue Norm Hilfestellung, da das Leistungsspektrum für die Instandhaltung jetzt klar definiert ist und die Angebotseinholung erleichtert.
Wichtig zu wissen: Ganz gleich, wer die Instandhaltung, also Inspektion bzw. Wartung, durchführt: Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt sind, so schreibt es die Norm vor, zu dokumentieren, etwa im Betriebsbuch. Daran sollte man sich unbedingt halten, da sie im Schadenfall als Nachweis für den Versicherungsträger gilt.
Weiterführende Informationen:
Aufgrund der neuen Norm für Feststellanlagen hat die TÜV SÜD Akademie ihr Ausbildungskonzept umgestellt und bietet ab sofort zwei neue Schulungen an:
- Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 ( www.tuev-sued.de/akademie/4112038)
- Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen (www.tuev-sued.de/akademie/4112037)
Kontakt: Bettina Tillmanns

