Wenn das Fachwissen fehlt – Fehler bei der Sterilgutaufbereitung
Wenn das Fachwissen fehlt – Fehler bei der Sterilgutaufbereitung
Es ist allgemein bekannt: Die fachgerechte Wiederaufbereitung aller medizinisch genutzten Instrumente und Utensilien ist wichtig, um eine Verbreitung bzw. Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern. Dennoch kommt es im Gesundheitswesen immer wieder zu gravierenden Vorfällen, die für Schlagzeilen sorgen, insbesondere weil die Aufbereitung der Instrumente meist von Angestellten durchgeführt wird und der Arzt blind auf die ordnungsgemäße Durchführung vertrauen muss. Hier lohnt es sich, in die Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter zu investieren. Die Checkliste der TÜV SÜD Akademie bietet jetzt Hilfestellung bei Fehlersuche und Optimierung.
„Instrumentenaufbereitung ist mit einer besonderen Verantwortung gegenüber den Patienten verbunden“, weiß Birgit Klusmeier, Leiterin des Kompetenz Centers Medizin und Gesundheit der TÜV SÜD Akademie. Darum ist es besonders wichtig, dass Desinfektion, Reinigung und Sterilisation nur von sachkundigem Personal vorgenommen werden. Ein Arzt oder Praxisinhaber kann diese Sachkunde aber nur sicherstellen, wenn er sich intensiv mit dem Kenntnisstand seiner Mitarbeiter auseinandersetzt und dafür Sorge trägt, dass alle nötigen Nachweise erbracht werden. Der Gesetzgeber setzt enge Rahmenbedingungen, um den größtmöglichen Schutz der Patienten zu gewährleisten. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall auch haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Praxisinhaber sollten sich also dringend mit der fachgerechten Aufbereitung von Sterilgut auseinandersetzen. „Leider ist das Wissen um diese Thematik in der Praxis oft nicht vorhanden“, erläutert Klusmeier. Bildungsangebote wie der „Intensivkurs Aufbereitung von Sterilgut und Medizinprodukten in der Arztpraxis“ der TÜV SÜD Akademie können hier für Klarheit und Sicherheit sorgen.
Gesetzlich klar geregelt: die personellen und sachlichen Anforderungen an das Praxispersonal
Die rechtliche Situation in Deutschland ist eindeutig. Die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten wird u.a. durch die Regelungen im Medizinproduktegesetz (MPG) und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit den RKI Richtlinien konkretisiert.
So muss der Sterilisiervorgang nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften erfolgen und darf nur qualifiziertem Personal übertragen werden.
Dabei ist zu beachten, dass zur Aufbereitung nicht nur Reinigung, Desinfektion, Verpackung und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte gehören, sondern dass diese auch die Prüfung und ggf. Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit umfasst. „Gerade hier finden sich in der Praxis mehrmals schwere Defizite, sei es in der Durchführung oder in der Dokumentation“, weiß Birgit Klusmeier. Denn die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen, so dass der Erfolg dieser Verfahren möglichst nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.
Wissenstand mit der TÜV SÜD-Checkliste abfragen
Für eine Überprüfung der Fachkenntnis der ausführenden Mitarbeiter hat die TÜV SÜD Akademie jetzt eine Checkliste entwickelt, um Ärzten und Praxismitarbeitern die wichtigsten Eckpfeiler des sensiblen Themas anschaulich vor Augen zu führen. „Wenn bei diesem einfachen Test Fragen nicht klar mit ‚Ja‘ beantwortet werden können oder Unklarheiten auftreten, ist Achtsamkeit geboten und es besteht dringender Handlungsbedarf in Sachen Fachwissen oder Organisationsanforderungen“, meint Birgit Klusmeier. „Der Selbstcheck fragt die grundlegenden Anforderungen ab, da gibt es kaum Spielraum.“
Die TÜV SÜD Akademie bietet erstmals spezielle Kurse, die gesetzliche Grundlagen und praktische Anwendung optimal verbinden. Besonderes Plus: Im Hygiene-Mobil der Firma Dios können Teilnehmer den gesamten Prozess Schritt für Schritt einüben und im praktischen Umgang lernen, die Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und sicher auszuschalten.
Aktuelle Veranstaltungstermine:
- 15.02.2012 im TÜV SÜD Akademie Training Center München
- 25.04.2012 im TÜV SÜD Akademie Training Center Nürnberg
Weitere Informationen dazu unter www.tuev-sued.de/akademie/4611068.
Checkliste für Arztpraxen | ||
Gibt es in Ihren Räumlichkeiten eine klare organisatorische Trennung zwischen REIN und UNREIN? | Ja | Nein |
Sind die Unterweisungen für das Praxispersonal auf den Sterilisator dokumentiert und vollständig hinterlegt? | Ja | Nein |
Kennen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten? | Ja | Nein |
Setzen Sie für die Durchführung und Aufbereitung von keimarmen oder sterilen Instrumenten die geeigneten validierten Verfahren ein? | Ja | Nein |
Erfolgt die Dokumentation des jeweiligen Aufbereitungsprozesses, inklusive Freigabe der verantwortlichen Person? | Ja | Nein |
Wird die Dokumentation regelgerecht archiviert? | Ja | Nein |
Werden die Sterilisationsgeräte regelgerecht gewartet und liegt dafür eine Dokumentation vor? | Ja | Nein |
Ist die Risikobewertung der Instrumente regelgerecht durchgeführt? Ist die Einteilung in unkritisch – semikritisch – kritisch richtig vorgenommen und aktuell? | Ja | Nein |
Ist es klar, ob eine Chargenkontrolle (Mitführen eines Indikators/Indikatorsystems) durchgeführt werden muss und wann? | Ja | Nein |
Werden die Aufbereitungsempfehlungen des Medizinprodukte-Herstellers eingehalten (gemäß EN 17664)? | Ja | Nein |
Ist der Prozess Aufbereitung inkl. aller Prozessschritte schriftlich hinterlegt und aktuell? - Vorreinigung der Instrumente - Beladung und Betrieb des Reinigungs- und Desinfektionsgerätes - Reinigung - Desinfektion - Pflege und Kontrolle - Verpackung - Beladung und Betrieb des Sterilisators - Freigabe - Transport - Lagerung - Hygiene- und Desinfektionsplan | Ja | Nein |
Gibt es einen aktuellen Hygieneplan? | Ja | Nein |
Wird bei der Aufbereitung von MP und der Sterilisation auch der Personalschutz beachtet (BGR 250, TRBA 250, berufsgenossenschaftliche Regelungen)? | Ja | Nein |
Wird die Funktion und Sauberkeit der teilaufbereiteten Medizinprodukte geprüft und sichergestellt, dass keine Rückstände vorhanden sind? | Ja | Nein |
Wird beim Verpacken und Kennzeichnen, sowie beim Sterilbarrieresystem die EN ISO 11607 beachtet? | Ja | Nein |
Ist es klar, wie lange ein eingeschweißtes Sterilgut gelagert werden kann und wie die Lagerung erfolgen muss? | Ja | Nein |
Erfolgen Chargenkontrolle, Auswertung und Freigabe durch qualifiziertes Personal? | Ja | Nein |
Sind Transport und Lagerung des Sterilguts regelgerecht gestaltet? | Ja | Nein |
Kontakt: Heidi Atzler

